
Alfried Krupp-Förderpreis
Seit 1986 verleiht die Stiftung den Alfried Krupp-Förderpreis an junge Universitätsprofessor*innen der Natur- und Ingenieurwissenschaften (inkl. Medizin) mit herausragender wissenschaftlicher Qualifikation und bereits vorliegenden exzellenten Forschungsleistungen.
Für den Förderpreis können Kandidat*innen vorgeschlagen werden, die eine unbefristete oder befristete Professur an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland innehaben (Erstberufung auf eine W2- oder W3-Professur). Sie sollten nicht älter als 38 Jahre sein. Der Preis ist mit 1 Mio. € dotiert. Die Preisträger*innen können die Fördermittel unbürokratisch dafür einsetzen, sich unabhängig von öffentlichen Mitteln ein optimales Arbeitsumfeld zu schaffen: Sie können beispielsweise Labor- und Arbeitsplätze einrichten und verbessern, Symposien oder Fachkongresse besuchen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und spezielle Forschungsgruppen finanzieren.
Zielsetzung und Personenkreis
Das Förderangebot richtet sich an junge Universitätsprofessor*innen der Natur- und Ingenieurwissenschaften (inkl. Medizin) mit herausragender wissenschaftlicher Qualifikation und bereits vorliegenden exzellenten Forschungsleistungen. Ziel ist es, viel-versprechende Forscherpersönlichkeiten in einer noch frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Laufbahn dabei zu unterstützen, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Der Alfried Krupp-Förderpreis soll Freiräume schaffen; konkrete Projektbeschreibungen sind daher keine Voraussetzung für die Preisvergabe.
Vorgeschlagen werden können Kandidat*innen, deren Befähigung zu Forschung und Lehre durch die Erstberufung auf eine zeitlich unbefristete oder befristete Professur (W2- oder W3-Professur) an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist. Inhaber*innen einer Heisenberg-Professur (W2 oder W3) können vorgeschlagen werden. Im Verfahren nicht berücksichtigt werden können Juniorprofessor*innen und Professor*innen an Fachhochschulen, Hochschulen oder Universities of Applied Sciences.
Die vorgeschlagenen Kandidat*innen sollten in der Regel nicht älter als 38 Jahre sein.
Förderumfang und -zeitraum
Mit der Verleihung des Preises werden für einen Zeitraum von fünf Jahren Fördermittel in Höhe von 1 Mio. € gewährt. Diese Summe umfasst Personalmittel für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Stipendiat*innen, einmalige oder fortlaufende Sach-, Verbrauchs- und Reisemittel zur Unterstützung von Forschungsarbeiten sowie einen Fonds zur fachbezogenen persönlichen Verwendung.
Im Laufe des fünfjährigen Förderzeitraumes wird erwartet, dass die Preisträgerin/der Preisträger ein internationales wissenschaftliches Symposium zu Themen ihres/seines Forschungsgebiets durchführt.
Die Zuerkennung des Preises ist an die Person der Preisträgerin/des Preisträgers gebunden.
Die Mittel stehen nicht zur Deckung von Overheadkosten der Universität zur Verfügung.
Vorschlags- und Auswahlverfahren
Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Forschungsinstitutionen und Universitäten. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen.
Grundsätzlich soll nur jeweils eine Kandidatin/ein Kandidat pro Universität vorgeschlagen werden. Die Stiftung möchte damit erreichen, dass sich die Universitäten, an denen die Kandidat*innen tätig sind, bewusst auf einen Vorschlag konzentrieren.
Vorschläge müssen bis spätestens Freitag, 1. März 2024, elektronisch über das Online-Bewerbungsportal der Krupp-Stiftung (www.antrag.krupp-stiftung.de) übermittelt werden.
Folgende Unterlagen müssen dem Vorschlag als Upload beigefügt werden (JPEG, TIFF, PDF):
- ein Anschreiben, in dem die wichtigste wissenschaftliche Forschungsleistung der Kandidatin/des Kandidaten kurz benannt wird,
- zwei Vorschlagsgutachten,
- Curriculum Vitae der Kandidatin/des Kandidaten,
- Liste der Preise und Auszeichnungen,
- Darstellung der bisherigen Forschungs- und Lehrtätigkeit:
Teil 1: allgemeinverständliche Erläuterung der Innovation und Forschungsleistung des/der Kandidaten/Kandidaten (maximal ¾ Seite)
Teil 2: Darstellung der Forschungs- und Lehrtätigkeit (maximal vier Seiten) - Publikationsliste (Auswahl).
Erforderlich sind weiterhin die folgenden verbindlichen Angaben der Universität, an welcher die Kandidatin/der Kandidat tätig ist:
- Bestätigung, dass es sich bei der Professur der Kandidatin/des Kandidaten um eine Erstberufung handelt,
- Bestätigung, dass im Falle einer zeitlich befristeten Erstberufung der Kandidatin/
des Kandidaten, die Möglichkeit zur dauerhaften Übernahme („tenure track“) besteht, - verbindliche Angabe, in welchem Umfang die Kandidatin/der Kandidat Lehrveranstaltungen anbieten wird,
- Angaben zur Ausstattung der Professur mit Personal- und Sachmitteln
Die Stiftung bittet um Vorlage der Unterlagen in deutscher Sprache. Gutachten auswärtiger Wissenschaftler*innen können auch in englischer Sprache übermittelt werden.
Die Vorschläge werden durch den Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung geprüft. Falls erforderlich, holt die Stiftung zusätzliche externe Gutachten ein. Die abschließende Entscheidung über die Vergabe des Preises liegt bei der Stiftung. Rechtsansprüche jeder Art auf Verleihung des Preises sind ausgeschlossen. Das Auswahlverfahren ist vertraulich. Auskünfte über Entscheidungsgründe werden nicht gegeben.
Ausschreibung Alfried Krupp-Förderpreis 2024
Zum Kandidaten/Zur Kandidatin:
- Kann eine Person berücksichtigt werden, die eine befristete W2/W3-Professur innehat?
Ja.
- Kann eine Person vorgeschlagen werden, die zuvor eine Junior-Professur innehatte?
Ja. Eine Junior-Professur zählt entsprechend den Richtlinien nicht als Erstprofessur.
- Können Personen mit einer S-Professur (Kooperation zwischen Universität und außeruniversitären Forschungseinrichtung) vorgeschlagen werden?
Ja.
- Können Professor*innen an Fachhochschulen, Hochschulen oder Universities of Applied Sciences vorgeschlagen werden?
Nein, diese können im Verfahren nicht berücksichtigt werden.
- Kann eine Person vorgeschlagen werden, die bereits an einer ausländischen Universität eine Professur innehatte?
Eine Professur im Ausland wird entsprechend den Richtlinien nicht berücksichtigt.
- Kann eine Person vorgeschlagen werden, die schon länger Inhaber*in einer W2/W3-Professur ist?
Ja. Die Professur muss nicht im laufenden Jahr angetreten worden sein. Es gibt keine zeitliche Vorgabe, wie lange der Antritt der Erstprofessur zurückliegen darf.
- Die Professur ist noch nicht angetreten. Kann die Person vorgeschlagen werden?
Ja. Personen können auch vorgeschlagen werden, wenn das Berufungsverfahren noch läuft. Die Ernennung muss nicht bereits erfolgt sein. Der*die Kandidat*in muss aber bis zu Beginn des Auswahlverfahrens (Ende April/Anfang Mai des jeweiligen Jahres) den Ruf angenommen haben. Benötigt wird eine Kopie des Rufannahmeschreibens mit entsprechenden Angaben.
- Können Personen jeder Nationalität vorgeschlagen werden?
Ja. Der*die Kandidat*in muss aber eine W2/W3-Professur (Erstprofessur; unbefristet oder befristet) an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland innehaben.
- Darf die vorgeschlagene Person älter als 38 Jahre sein?
Ja, bei Kandidat*innen, die Eltern- und/oder Pflegezeit in Anspruch genommen haben,
wird diese bei der Altersberechnung angemessen berücksichtigt.
- Kann eine Person mehrmals vorgeschlagen werden?
Es gibt mehrere Preisträger*innen, die bei einem erneuten Vorschlag Erfolg hatten.
- Welche Fächer sind mit „Natur- und Ingenieurwissenschaften“ gemeint?
Astronomie
Bauingenieurwesen
Biologie / Biochemie
Chemie
Elektro-, Informations-, Systemtechnik
Geowissenschaften
Informatik
Maschinenbau
Materialwissenschaft / Werkstofftechnik
Mathematik / Statistik
Medizin
Pharmazie / Pharmakologie
Physik
Psychologie
Umweltwissenschaft
Verkehrstechnik, Luft- und Raumfahrt
Veterinärmedizin
Wärme-, Verfahrenstechnik
Zum vorschlagenden Wissenschaftler/Zur vorschlagenden Wissenschaftlerin:
- Sollte der Vorschlag vom einem*r Rektor*in/ Präsident*in einer Universität kommen, oder kann auch der*die Dekan*in oder die Institutsleitung vorschlagen?
Es ist für den Erfolg des Vorschlags nicht ausschlaggebend, dass der*die Rektor*in/ Präsident*in ihn vorgelegt hat. Entscheidend ist die fachliche Qualität der vorgeschlagenen Person.
- Muss der*die vorschlagende Wissenschaftler*in von derselben Universität oder Einrichtung kommen wie der*die Kandidat*in?
Nein.
- Kann der*die vorschlagende Wissenschaftler*in auch ein Gutachten abgeben?
Ja.
- Kann von einer Universität auch mehr als eine Person vorgeschlagen werden?
Grundsätzlich soll nur jeweils eine Person pro Universität vorgeschlagen werden. Die Stiftung möchte damit erreichen, dass sich die Universitäten, an denen die Kandidaten*innen tätig sind, bewusst auf einen Vorschlag konzentrieren.
Zu den Gutachten und Referenzen:
- Welche Person eignet sich zum Verfassen eines Gutachtens? Muss die Person, die das Gutachten verfasst, an derselben Universität/Institution tätig sein wie der*die Kandidat*in oder ist es günstiger, wenn sie von einer anderen Universität/Institution kommt?
Grundsätzlich gibt es hierzu keine Vorgabe. Ratsam ist, dass der*die Gutachter*in in seinem/ihrem Fachgebiet einschlägig ausgewiesen ist und ein möglichst hohes Ansehen genießt (national und international). Ob sie an derselben Universität/Institution tätig ist wie der*die Kandidat*in, ist unerheblich.
- Welchen Umfang muss ein Gutachten haben?
Grundsätzlich gibt es hierzu keine Vorgabe. Die eingehenden Gutachten sind in der Regel zwischen zwei und vier Seiten lang.
- Muss ein ausländisches Gutachten ins Deutsche übersetzt werden?
Gutachten auswärtiger Wissenschaftler*innen können auch in englischer Sprache vorgelegt werden.
- Dürfen Gutachter*in und Referenz ein und dieselbe Person sein?
Nein. Von den Referenzen wird (zunächst) nichts erbeten. Sie werden nur angefragt, sollte es Rückfragen geben.
Stand: November 2023
Der Wissenschaftliche Beirat schlägt dem Kuratorium der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung in einer Auswahlsitzung den*die Preisträger*in vor.
Das Gremium besteht aus folgenden Personen:
- Prof. Dr.-Ing. Katja Windt, SMS group GmbH, Düsseldorf (Vorsitzende)
- Prof. Dr. Ulrich Schollwöck, Ludwig-Maximilians-Universität München (stellvertr. Vorsitzender)
- Prof. Dr. Dr. h. c. Onur Güntürkün, Ruhr-Universität Bochum
- Prof. Dr. Birgit Liss, Universität Ulm
- Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Tim Christian Lüth, Technische Universität München
- Prof. Dr. Ferdi Schüth, Max-Planck Institut für Kohlenforschung, Mülheim an der Ruhr
- Prof. Dr. Dorothea Wagner, KIT – Karlsruher Institut für Technologie
- Prof. h. c. Dr. med. Heinz Wiendl, Universitätsklinikum Münster