Über uns
Die gemeinnützige Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung nahm 1968 ihre Tätigkeit auf. Stifter ist der letzte persönliche Alleininhaber der Firma Fried. Krupp, Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, dessen Vermögen auf die von ihm errichtete Stiftung überging. Als größte Aktionärin des heutigen thyssenkrupp Konzerns verwendet die Stiftung die ihr zufließenden Erträge ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und fördert Projekte in den in der Satzung festgelegten Bereichen Wissenschaft, Kunst und Kultur, Bildung, Gesundheit und Sport.
Die Stiftung ist Eigentümerin der Villa Hügel und des Hügelparks, die denkmalgerecht erhalten werden und für Besucherinnen und Besucher zugänglich sind. Das ehemalige Gästehaus, das sich gegenüber der Villa Hügel im weitläufigen Hügelpark befindet, ist Sitz der Stiftung.
Die Satzung & Stiftungszweck
Die Krupp-Stiftung verfolgt den in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zweck der Förderung auf den Gebieten Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur, Gesundheit und Sport.
Nachfolgend sind einige Aspekte zur Satzung detailliert erläutert.
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung verfolgt ausschließlich den in § 2 Absatz 1 der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zweck der Förderung auf den Gebieten Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur, Gesundheit und Sport.
Nein, der Zweck der Stiftung ist allein die Förderung des Gemeinwohls nach § 2 Abs. 1 der Satzung. Die Vorgabe, die Einheit des Unternehmens „möglichst“ zu wahren, war Wunsch des Stifters und findet sich in seinem Wortlaut in der Präambel der Satzung. Zur Erlangung der Gemeinnützigkeit hatte sich dieser Wunsch den Satzungszwecken unterzuordnen. Er befindet sich seit Konstituierung der Stiftung 1968 in § 4 Absatz 4 der Satzung als Richtlinie für die Vermögensverwaltung.
Weder das Verwalten des Stiftungsvermögens noch das Verfolgen der Einheit des Unternehmens dürfen als Selbstzweck das Handeln der Stiftung bestimmen. Als gemeinnützige Stiftung darf die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ausschließlich ihre gemeinnützigen Satzungszwecke verfolgen.
Die Stiftung fühlt sich als größte Aktionärin der thyssenkrupp AG besonders verbunden und verpflichtet. Seit Beginn ihrer Tätigkeit hält sie an der Beteilung am Unternehmen fest. Das Gebot, die Einheit des Unternehmens möglichst zu wahren, entspricht dieser Verantwortung. Es handelt sich aber um eine Richtlinie zur Vermögensverwaltung. Die Organe der Stiftung müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass das Stiftungsvermögen dauerhaft als Ertragsgrundlage für die Verfolgung der gemeinnützigen Zwecke erhalten bleibt. Dabei müssen sie frei in ihrer Entscheidung bleiben. Eine Beschränkung der Vermögensverwaltung durch das Gebot der Einheit ist nicht zulässig. Die Verwirklichung der Satzungszweck hat stets Vorrang. Bestehen mehrere Entscheidungsalternativen im Rahmen der ordentlichen Vermögensverwaltung, sollen sie nach dieser Richtlinie der Satzung möglichst die Entscheidung treffen, bei der die Einheit des Unternehmens gewahrt und seine weitere Entwicklung gefördert wird.
Die Gestaltungsmöglichkeiten der Stiftung als größte Einzelaktionärin (mit derzeit ca. 21 %) leiten sich ausschließlich aus dem Aktienrecht und des Satzungsbestimmungen des Unternehmens ab. Vornehmlich bestehen sie darin, in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft ihr Stimmrecht auszuüben. Durch eine Verankerung in der Satzung der thyssenkrupp AG, verfügt die Stiftung über ein besonderes Entsenderecht. Sie hat derzeit die Möglichkeit, zwei Sitze im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG zu besetzen. Sie besitzt kein Initiativ- oder gar Weisungsrecht bzgl. der Unternehmenspolitik.
Das Kuratorium
Das Kuratorium ist dafür verantwortlich, dass die Stiftung die in ihrer Satzung festgelegten Zwecke erfüllt. Es legt die Grundsätze der Verwaltung des Stiftungsvermögens fest, überwacht deren Ausführung und bestimmt die Verwendung der Vermögenserträge.
Prof. Dr. Dr. h. c. Christoph M. Schmidt ist Volkswirt und seit 2020 stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums. Seit 2002 ist er Präsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen. Von 2013 bis 2020 war er Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, in den er 2009 berufen wurde. Er lehrt an der Ruhr-Universität Bochum.
© RWI Sven Lorenz
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Thomas Brandt ist Direktor des Deutschen Schwindel- und Gleichgewichtszentrums (DSGZ) am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er ist Inhaber der Hertie Senior-Forschungsprofessur für Klinische Neurowissenschaften der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung.
© Deutsches Schwindel- und Gleichgewichtszentrum
Dr. Rainer Esser ist Geschäftsführer der ZEIT Verlagsgruppe in Hamburg und der DvH Medien GmbH (Die ZEIT, Verlagsgruppe Handelsblatt, Tagesspiegel) in Stuttgart. Zuvor war er Chefredakteur bei der Verlagsgruppe Bertelsmann, Geschäftsführer des Spotlight-Verlags und gleichzeitig Herausgeber mehrerer Zeitschriften sowie Geschäftsführer der Main-Post.
© Vera Tammen
Dr. Ulrike Groos ist Kunsthistorikerin und seit 2010 Direktorin des Kunstmuseums Stuttgart. Zuvor leitete sie die Kunsthalle Düsseldorf.
© Gerald Ulmann
Isabel Corinna Knauf ist Mitglied des Gesellschafterausschusses der Knauf Gruppe. Zudem ist sie Mitglied in diversen Aufsichtsräten wie der Continental AG. Isabel Corinna Knauf studierte Ingenieurwesen mit Fachrichtung Bergbau an der RWTH Aachen mit Abschluss Diplom und war bis 2022 Mitglied der Gruppengeschäftsführung der Knauf Gruppe.
Armin Laschet ist Jurist und arbeitete nach dem ersten juristischen Staatsexamen als Journalist und Verlagsleiter. Er gehörte dem Europäischen Parlament an und war von 2005 bis 2010 Minister des Landes Nordrhein-Westfalen. Von 2017 bis 2021 war er Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen. Armin Laschet ist Mitglied des Deutschen Bundestages.
© Laurence Chaperon
Sabine Lautenschläger ist Juristin. Von 2014 bis Oktober 2019 war sie Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main, zuvor Vize-Präsidentin der Deutschen Bundesbank. Sabine Lautenschläger ist Senior Advisor bei Covington & Burling, Frankfurt und Mitglied in verschiedenen internationalen Aufsichtsgremien.
Dr.-Ing. e. h. Dipl.-Ing. Bernd Pischetsrieder ist Maschinenbauingenieur. Er war Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzender der BMW AG und der Volkswagen AG. Weiter war er Aufsichtsratsvorsitzender der Munich Re AG und Mitglied in weiteren Aufsichtsräten. Zudem ist er in gemeinnützigen Institutionen tätig.
Gabriele Sadowski (*1964) ist Chemikerin. Seit 2001 ist sie Professorin für Thermodynamik an der TU Dortmund (Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen). 2022 wurde Gabriele Sadowski in den Wissenschaftsrat berufen.
Dr. Kersten von Schenck ist Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt am Main.
Der Vorstand
Der Vorstand führt die laufende Verwaltung des Stiftungsvermögens, verantwortet die Ausrichtung der Förderprojekte und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr.
Volker Troche, Sprecher des Vorstandes, ist seit 2011 Mitglied des Vorstandes und Justiziar der Stiftung. Er hat Rechtswissenschaften und Europäische Rechtspraxis studiert.
Dr. Michaela Muylkens ist seit dem 1. Juli 2023 Mitglied des Vorstandes. Die promovierte Historikerin und Wissenschaftsmanagerin leitete zuletzt die Wissenschaftsplanung und Forschungsförderung des Landes Bremen.
Das Team
In einem kleinen Team arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eng zusammen, um die Projekte der Krupp-Stiftung zu initiieren, zu entwickeln und umzusetzen und die vielfältigen Arbeitsfelder des Stiftungsbetriebes zu begleiten.
Elke Barczewski
Lisa Demant
Thomas Donkers
Gabriele Engelsberg
Maren Isabel Fritz
Angelika Hardetzki
Margret Heymann
Birgit Kahra
Dr. Ingomar Lorch
Britta Luckas-Bracht
Torsten Lutzenburg
Dajana Möhle
Charlotte Priebe
Lorraine Schnell
Andreas Seifert
Linda Tätzner
Yoowadi Thevit Seiludom
Sara Volmer
Barbara Wolf