
Förderprogramm „150 Jahre Villa Hügel - 150 Projekte für das Ruhrgebiet“
Die Villa Hügel blickt im Jahr 2023 auf eine 150jährige Geschichte zurück. Sie war bis 1945 Wohnsitz der Familie Krupp und diente als Ort der Repräsentation und als Wohnhaus der Familie. Seit 1953 ist die Villa Hügel für die Öffentlichkeit zugänglich und wird für Ausstellungen genutzt.
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, heutige Eigentümerin der Villa Hügel, möchte aus Anlass des Jubiläums ihre enge Verbundenheit mit der Stadt Essen, dem Ruhrgebiet und seiner Bevölkerung zum Ausdruck bringen, und schreibt daher das mit bis zu 1,5 Mio. € ausgestattete Förderprogramm „150 Jahre Villa Hügel – 150 Projekte für das Ruhrgebiet“ aus.
Unter dem Motto „Anfangen im Kleinen, Weitermachen in Schwierigkeiten, Streben zum Großen“, das Alfred Krupp, der Entwerfer und Bauherr der Villa Hügel, geprägt hat, werden 150 Projekte im Ruhrgebiet gefördert, die das Potential haben, mit Erfindungsreichtum, Entdeckergeist, Kreativität, Tatendrang, Mut und Ausdauer zu einem solidarischen, demokratischen und nachhaltigen Zusammenleben im Ruhrgebiet beizutragen.
In Anlehnung an das Motto von Alfred Krupp gliedert sich das Förderprogramm in drei Schwerpunkte mit unterschiedlichen Anforderungen und Zielsetzungen.
Die Bewerber müssen sich für einen der Bereiche entscheiden. Mehrfachbewerbungen sind nicht möglich.
Das Förderprogramm ist auf das Ruhrgebiet beschränkt. Zum Ruhrgebiet gehören die kreisfreien Städte und Kreise, die im Regionalverband Ruhr (RVR) zusammengeschlossen sind. Bewerbungen von außerhalb des Ruhrgebietes können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerber müssen sich für einen der Bereiche entscheiden. Mehrfachbewerbungen sind nicht möglich.
Die Anträge müssen einem der nachfolgend genannten fünf Satzungsbereiche der Stiftung zugeordnet werden können:
- Wissenschaft in Forschung und Lehre
- Erziehungs- und Bildungswesen
- Gesundheitswesen
- Sport
- Literatur, Musik und bildende Kunst
Eine rückwirkende Förderung bereits laufender Projekte ist ausgeschlossen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend ab dem Datum der Bewilligung.
Die Bildungschancen von Kindern in Deutschland sind noch immer abhängig von ihrer sozialen Herkunft. Unter dem Förderschwerpunkt „Anfangen im Kleinen“ möchte die Stiftung deshalb Projekte unterstützen, die Chancengleichheit fördern und jungen Menschen eine Starthilfe ermöglichen, die diese nicht aus der eigenen Familie erwarten können.
Dies kann im frühkindlichen, schulischen und außerschulischen Bereich sein, im Bereich der Sprach- oder Bewegungsförderung, in der kulturellen Bildung, der Inklusion oder einfach beim nächsten Ausbildungsschritt.
Bewerben können sich zu diesem Förderschwerpunkt ausschließlich gemeinnützige Organisationen sowie kommunale Einrichtungen mit Projekten für Kinder und Jugendliche.
Jede Zeit hat ihre „Schwierigkeiten“. Gegenwärtig kämpfen wir mit vielen Krisen gleichzeitig: der Pandemie, dem Klimawandel, Krieg in Europa, Inflation, Arbeitskräftemangel, Angriffe auf die Demokratie u. v. m. Diese großen Herausforderungen erfordern einen langen Atem und Resilienz. Lösungen sind nur in Kooperation oder Verhandlung mit anderen zu finden.
Die Stiftung möchte im Förderschwerpunkt „Weitermachen in Schwierigkeiten“ Projekte fördern, die in kleinen Schritten dazu beitragen, nachhaltiges Handeln in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Gesundheit, Sport und Kultur zu entwickeln bzw. zu stärken. Nachhaltiges Handeln umfasst hierbei nicht nur Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen, sondern schließt auch Ideen und wissenschaftliche Innovationen zur Förderung der Gesundheit, der Geschlechter- und Chancengerechtigkeit, menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und des sozialen Zusammenhalts ein.
Es gilt, in kleinen Schritten „weiterzumachen“ und Lösungen zu entwickeln, um die Schwierigkeiten unserer Zeit im eigenen Umfeld zu meistern.
Bewerben können sich ausschließlich gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen.
Gestaltungswille, schöpferische Kraft, die Sehnsucht nach etwas Größerem und der Drang, das Unbekannte zu erforschen und das Neue unter Anstrengung aller Kräfte unbeirrt zu erschaffen – diese Eigenschaften kennzeichnen das „Streben zum Großen“.
Der Förderschwerpunkt „Streben zum Großen“ richtet sich an bildende Künstler*innen, Schriftsteller*innen, Musiker*innen und Wissenschaftler*innen, die „Großes“ vorhaben und für ihr Streben Freiräume benötigen.
Es bestehen keine Vorgaben zu Themen und Inhalten. Gefördert werden jedoch ausschließlich konkrete Projekte mit einer fest umrissenen Laufzeit (maximal zwei Jahre, beginnend ab dem Datum der Bewilligung) und einer Budgetkalkulation.
Bewerben können sich Einzelpersonen oder Personengruppen bzw. gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, mit dem Ziel, Einzelpersonen oder Personengruppen im Sinne des Förderschwerpunktes zu unterstützen.
Die beantragte Fördersumme sollte mindestens 500 € und darf jedoch höchtens 25.000 € betragen. Dabei kann es sich um eine Vollfinanzierung oder eine Teilfinanzierung des Vorhabens handeln. Die Stiftung befürwortet ausdrücklich Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen und erwartet eine angemessene Eigenleistung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in Form einer finanziellen Beteiligung oder ehrenamtlicher Arbeitsstunden.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend ab dem Datum der Bewilligung.
Eine Fachjury begutachtet die eingereichten Projektanträge und wählt insgesamt 150 Projekte aus. Die ausgewählten Projekte werden am 30. Juni 2023 und am 30. November 2023 bekanntgegeben.
Das Auswahlverfahren ist vertraulich. Auskünfte über Entscheidungsgründe werden nicht gegeben.