
Förderprogramm „150 Jahre Villa Hügel - 150 Projekte für das Ruhrgebiet“
Um ihre enge Verbundenheit mit der Stadt Essen, dem Ruhrgebiet und seiner Bevölkerung zum Ausdruck zu bringen, schreibt die Krupp-Stiftung im Jahr 2023 das mit bis zu 1,5 Millionen Euro dotierte Förderprogramm „150 Jahre Villa Hügel – 150 Projekte für das Ruhrgebiet“ aus. Im Rahmen des Jubiläumsjahres der Villa Hügel werden Projekte entlang der Förderschwerpunkte „Anfangen im Kleinen, Weitermachen in Schwierigkeiten, Streben zum Großen“ ausgewählt. Diese gehen auf ein Zitat von Alfred Krupp, Entwerfer und Bauherr der Villa Hügel, zurück und bilden gleichzeitig die Kategorien, in die das Programm gegliedert ist.
Das Förderprogramm ist auf das Ruhrgebiet beschränkt. Zum Ruhrgebiet gehören die kreisfreien Städte und Kreise, die im Regionalverband Ruhr (RVR) zusammengeschlossen sind. Bewerbungen von außerhalb des Ruhrgebietes können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Antragsteller*innen müssen sich für einen der Förderschwerpunkte entscheiden. Mehrfachbewerbungen sind nicht möglich.
Die Anträge müssen einem der nachfolgend genannten fünf Satzungsbereiche der Stiftung zugeordnet werden können:
– Wissenschaft in Forschung und Lehre
– Erziehungs- und Bildungswesen
– Gesundheitswesen
– Sport
– Literatur, Musik und bildende Kunst
– Eine rückwirkende Förderung bereits laufender Projekte ist ausgeschlossen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend ab dem Datum der Bewilligung.
– Bereits bestehende Veranstaltungsreihen und Projekte, die in anderen Städten innerhalb oder außerhalb des Ruhrgebiets bereits durchgeführt werden, können nicht gefördert werden.
– Aus Gründen der Nachhaltigkeit ist die Antragstellung für Gastspiele im Bereich Musik oder Kunstausstellungen, die bereits an einem anderen Ort erfolgreich präsentiert wurden und nun erstmals im Ruhrgebiet gezeigt werden sollen, ausdrücklich möglich.
– Die im Rahmen einer Förderung erstellten Publikationen und/oder Medien müssen mindestens in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
– Anträge, die im ersten Ausschreibungszeitraum abgelehnt wurden, können im zweiten Ausschreibungszeitraum nicht erneut eingereicht werden – auch nicht in überarbeiteter Form.
– Eine Antragstellung ist nur über das Online-Bewerbungsportal der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung (https://antrag.krupp-stiftung.de/) möglich. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Ihr Vorhaben den allgemeinen Ausschreibungskriterien (siehe oben) und den Vorgaben des gewählten Förderschwerpunktes entspricht. Es können nur vollständige Antragsunterlagen berücksichtigt werden.
– Weitere Antworten auf eventuelle Fragen in den FAQ.
Die Bildungschancen von Kindern in Deutschland sind noch immer abhängig von ihrer sozialen Herkunft. Unter dem Förderschwerpunkt „Anfangen im Kleinen“ möchte die Stiftung deshalb Projekte für Kinder und Jugendliche unterstützen, die Chancengleichheit fördern und jungen Menschen eine Starthilfe ermöglichen, die diese nicht aus der eigenen Familie erwarten können.
Dies kann im frühkindlichen, schulischen und außerschulischen Bereich sein, im Bereich der Sprach- oder Bewegungsförderung, in der kulturellen Bildung, der Inklusion oder einfach beim nächsten Ausbildungsschritt.
In diesem Förderschwerpunkt können ausschließlich Anträge für Projekte für Kinder und Jugendliche von gemeinnützigen Organisationen sowie kommunalen Einrichtungen gestellt werden.
Jede Zeit hat ihre „Schwierigkeiten“. Gegenwärtig kämpfen wir mit vielen Krisen gleichzeitig: der Pandemie, dem Klimawandel, Krieg in Europa, Inflation, Arbeitskräftemangel, Angriffe auf die Demokratie u. v. m. Diese großen Herausforderungen erfordern einen langen Atem und Resilienz. Lösungen sind nur in Kooperation oder Verhandlung mit anderen zu finden.
Die Stiftung möchte im Förderschwerpunkt „Weitermachen in Schwierigkeiten“ Projekte fördern, die in kleinen Schritten dazu beitragen, nachhaltiges Handeln in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Gesundheit, Sport und Kultur zu entwickeln bzw. zu stärken. Nachhaltiges Handeln umfasst hierbei nicht nur Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen, sondern schließt auch Ideen und wissenschaftliche Innovationen zur Förderung der Gesundheit, der Geschlechter- und Chancengerechtigkeit, menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und des sozialen Zusammenhalts ein.
Es gilt, in kleinen Schritten „weiterzumachen“ und Lösungen zu entwickeln, um die Schwierigkeiten unserer Zeit im eigenen Umfeld zu meistern.
Anträge können ausschließlich von gemeinnützigen Organisationen sowie öffentlichen Einrichtungen gestellt werden.
Gestaltungswille, schöpferische Kraft, die Sehnsucht nach etwas Größerem und der Drang, das Unbekannte zu erforschen und das Neue unter Anstrengung aller Kräfte unbeirrt zu erschaffen – diese Eigenschaften kennzeichnen das „Streben zum Großen“.
Der Förderschwerpunkt „Streben zum Großen“ richtet sich an bildende Künstler*innen, Schriftsteller*innen, Musiker*innen und Wissenschaftler*innen, die „Großes“ vorhaben und für ihr Streben Freiräume benötigen.
Es bestehen keine Vorgaben zu Themen und Inhalten. Gefördert werden ausschließlich konkrete Projekte, Ausstellungsvorhaben sowie Publikationen mit einer fest umrissenen Laufzeit (maximal zwei Jahre, beginnend ab dem Datum der Bewilligung) und einer Budgetkalkulation.
Projektanträge können von Einzelpersonen oder Personengruppen, die im Ruhrgebiet ihren Lebensmittelpunkt haben, gestellt werden. Die Antragstellung von gemeinnützigen Institutionen und öffentlichen Einrichtungen mit Sitz im Ruhrgebiet, mit dem Ziel, Einzelpersonen oder Personengruppen im Sinne des Förderschwerpunktes zu unterstützen, ist ebenfalls möglich.
Literatur
Projektanträge können sowohl von gemeinnützigen Literaturhäusern oder -vereinen mit Sitz im Ruhrgebiet sowie von Schriftsteller*innen und Lyriker*innen, die ihren Lebensmittelpunkt im Ruhrgebiet haben, eingereicht werden. Die Autor*innen müssen bereits ein eigenständiges literarisches Buch in einem deutschsprachigen Verlag oder Kurzgeschichten bzw. Gedichte in Anthologien oder Literaturzeitschriften veröffentlicht haben; eine Publikationsliste und entsprechende Auszüge sind beizufügen. Die Projektbeschreibung sollte z. B. das Ausstellungskonzept oder eine Inhaltsangabe zum Buchvorhaben enthalten. Die Förderung von Debütromanen und von Drehbüchern ist ausgeschlossen.
Literaturausstellungen sowie konkrete Buchprojekte können gefördert werden. Autor*innen können sowohl Honorare als auch Reisekosten für projektrelevante Recherchen und Druckkostenzuschüsse beantragen. Die Beschreibung des Vorhabens sollte z. B. das Ausstellungskonzept, bei Buchvorhaben die Inhaltsangabe und bei Autor*innen die Publikationsliste enthalten.
Musik
Im Bereich der Musik werden neue Kompositionen, Konzertaufführungen sowie innovative Konzertformate (Konzertdesign) sowie neue Ansätze der inklusiven Musikvermittlung gefördert.
Anträge können sowohl von gemeinnützigen Musikinstitutionen mit Sitz im Ruhrgebiet sowie von Musiker*innen und Musikvermittler*innen, die im Ruhrgebiet ihren Lebensmittelpunkt haben, gestellt werden. Außerhalb des Ruhrgebiets lebende Musiker*innen und Musikvermittler*innen können nur dann einen Förderantrag stellen, wenn sie einen Nachweis erbringen, dass ihr Projektvorhaben von einer im Ruhrgebiet ansässigen gemeinnützigen Institution präsentiert wird.
Die Produktion von Tonträgern wird nicht gefördert.
Aus dem Lebenslauf der Musikerin/des Musikers bzw. der Musikvermittlerin/des Musikvermittlers muss die musikalische Ausbildung und Konzerttätigkeit hervorgehen.
Bildende Kunst
Im Bereich der bildenden Kunst werden Projekte und Ausstellungsvorhaben sowie Publikationen gefördert, deren Sichtbarkeit im Ruhrgebiet gewährleistet ist. Bewerben können sich sowohl gemeinnützige Kunstinstitutionen mit Sitz im Ruhrgebiet sowie bildende Künstler*innen, die im Ruhrgebiet ihren Lebensmittelpunkt haben. Außerhalb des Ruhrgebiets lebende Künstler*innen können nur dann einen Förderantrag stellen, wenn sie einen Nachweis erbringen, dass ihr Projektvorhaben von einer im Ruhrgebiet ansässigen gemeinnützigen Institution präsentiert wird.
Aus dem Lebenslauf des/der Künstler*in muss die künstlerische Ausbildung und Ausstellungstätigkeit hervorgehen. Die Projektbeschreibung soll repräsentative Werkbeispiele oder Visualisierungen der geplanten Arbeiten enthalten.
Die beantragte Fördersumme sollte mindestens 500 € und darf jedoch höchtens 25.000 € betragen. Dabei kann es sich um eine Vollfinanzierung oder eine Teilfinanzierung des Vorhabens handeln. Die Stiftung befürwortet ausdrücklich Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen und erwartet eine angemessene Eigenleistung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in Form einer finanziellen Beteiligung oder ehrenamtlicher Arbeitsstunden.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend ab dem Datum der Bewilligung.
FAQ zur Ausschreibung Förderprogramm „150 Jahre Villa Hügel – 150 Projekte für das Ruhrgebiet“
1. Wann kann man Anträge für das Förderprogramm stellen?
Ausschreibungszeitraum I: 25. Januar bis 30. April 2023
Einsendeschluss: 30. April 2023
Ausschreibungszeitraum II: 1. Juli bis 30. September 2023
Einsendeschluss: 30. September 2023
Das Online-Bewerbungsportal mit den Antragsformularen ist in den beiden genannten Zeiträumen für Bewerbungen geöffnet.
2. Wann muss das Projekt spätestens begonnen worden sein?
Die maximale Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem Datum der Bewilligung.
3. Kann man einen Projektantrag, der im ersten Ausschreibungszeitraum abgelehnt wurde, im zweiten Ausschreibungszeitraum erneut einreichen?
Nein, auch nicht in überarbeiteter Form.
4. Können mehrere Anträge in einem Ausschreibungszeitraum eingereicht werden?
Die Antragsteller*innen müssen sich für einen der drei Schwerpunkte entscheiden. Mehrfachbewerbungen sind nicht möglich. Im Falle von Universitäten kann allerdings pro Institut ein Antrag eingereicht werden.
5. Ist das Förderprogramm nur für Antragsteller*innen, die im Ruhrgebiet arbeiten und leben, konzipiert?
Ja. Das Förderprogramm ist regional auf das Ruhrgebiet beschränkt. Zum Ruhrgebiet gehören die kreisfreien Städte und Kreise, die im Regionalverband Ruhr (RVR) zusammengeschlossen sind. Bewerbungen von Institutionen und Einzelpersonen, die außerhalb des Ruhrgebietes ansässig sind, können nicht berücksichtigt werden.
6. Welche Städte und Kreise gehören zum Ruhrgebiet?
Städte: Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen
Kreise: Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Recklinghausen, Kreis Unna, Kreis Wesel
7. Wie sollte der Kosten- und Finanzierungsplan aussehen?
Bitte orientieren Sie sich an folgendem Muster (siehe auch im Online-Bewerbungsportal):
Kosten
– Personalkosten
– Sachkosten
– Sonstiges
– Gesamtkosten
Finanzierung
– Bei der Krupp-Stiftung beantragte Mittel
– Finanzielle Eigenbeteiligung
– Beiträge Dritter
– Gesamtfinanzierung
8. Ist es möglich einen Termin zu vereinbaren, um das Projekt zu besprechen, bevor man einen Förderantrag einreicht?
Nein.
9. Können Promotionsvorhaben im Rahmen des Programms gefördert werden?
Nein.
10. Können Klassenfahrten im Rahmen des Programms gefördert werden?
Nein.
11. Welche Voraussetzungen gibt es für Vorhaben im Bereich der Literatur?
Anträge können von gemeinnützigen Literaturhäusern oder -vereinen mit Sitz im Ruhrgebiet sowie Schriftsteller*innen und Lyriker*innen, die ihren Lebensmittelpunkt im Ruhrgebiet haben, gestellt werden. Die Autor*innen müssen bereits ein eigenständiges literarisches Buch in einem deutschsprachigen Verlag oder Kurzgeschichten bzw. Gedichte in Anthologien oder Literaturzeitschriften veröffentlich haben.
Die Förderung von Debütromanen und von Drehbüchern zu Filmen ist ausgeschlossen.
12. Wie sollen Schriftsteller*innen für ein literarisches Projekt ein Budget darstellen?
Autor*innen können z. B. Honorare, Reisekosten für projektrelevante Recherchen und Druckkostenzuschüsse beantragen.
13. Können im Programm geförderte Publikationen/Medien in einer Fremdsprache verfasst sein?
Ja, aber dann zusätzlich in deutscher oder englischer Sprache.
14. Kann man einen Förderantrag für ein Theater- oder Tanzprojekt stellen?
Förderungen von Sprechtheater und Tanzprojekten sind nicht möglich.
15. Richtet sich der Förderschwerpunkt „Streben zum Großen“ auch an darstellende Künstler*innen?
Im Bereich der darstellenden Künste können nur Projektanträge von Musiker*innen berücksichtigt werden.
Aus den eingereichten Projektanträgen werden insgesamt 150 Projekte ausgewählt. Diese werden ab dem 30. Juni 2023 und ab Mitte Dezember 2023 bekanntgegeben.
Das Auswahlverfahren ist vertraulich. Auskünfte über Entscheidungsgründe werden nicht gegeben.