Jahresprogramm 2025
ImPulsRuhr

ImPulsRuhr – Projekte für eine Region im Wandel

Förderprogramm „ImPulsRuhr – Projekte für eine Region im Wandel“

Die erste Ausschreibungsrunde des Förderprogramms startet am 15.09.2025.

Das Ruhrgebiet kann Wandel – es steht wie kaum eine andere Region für strukturelle, soziale, kulturelle, ökologische, demografische und technologische Veränderungen. Diese Veränderungen prägten und prägen das Leben in der Region in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und stellen die Menschen vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnen sich dadurch Chancen, bislang ungenutzte Potenziale zu erschließen und innovative Lösungsansätze zu entwickeln. Dafür braucht es Menschen und Initiativen, die diesen Wandel aktiv mitgestalten.

Mit dem neuen Förderprogramm „ImPulsRuhr – Projekte für eine Region im Wandel“ unterstützt die Krupp-Stiftung Projekte, die genau dies tun. Gefördert werden neue Vorhaben in allen Satzungsbereichen der Stiftung – Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur, Sport, Gesundheit –, die konkrete Wandlungsbedarfe aufgreifen und Zukunft gestalten wollen. Was zählt, ist der Innovationsgehalt, die Qualität und Wirkung sowie die thematische Relevanz des Projektes für die Region. Hierfür stellt die Krupp-Stiftung in zwei Ausschreibungsrunden insgesamt 1,5 Mio. Euro bereit. Ziel des Programms ist es, Räume für neue Ideen zu schaffen, lokale Potenziale zu stärken und nachhaltige Impulse für die Menschen im Ruhrgebiet zu setzen.

Informationen auf einen Blick

Förderbereiche
Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur, Sport, Gesundheit

Laufzeit der eingereichten Projekte
Max. 24 Monate

Antragssumme
1.000 bis 20.000 Euro, Kooperationsprojekte bis 30.000 Euro

Antragsberechtigte
gemeinnützige Organisationen, Vereine und öffentliche Einrichtungen im Ruhrgebiet

Antragsfristen
Ausschreibungsrunde I: 05.12.2025
Ausschreibungsrunde II: 18.09.2026

Anträge können nur über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Es werden ausschließlich neue Projektideen gefördert, die in Städten oder Kreisen des Regionalverbands Ruhr (RVR) durchgeführt werden und ein festumrissenes Vorhaben beschreiben. Eine rückwirkende Förderung bereits laufender Projekte ist nicht möglich.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre ab Bewilligung. Mit dem Projekt kann unmittelbar nach der Bewilligung begonnen werden.

Rasmus Nordholt-Frieling sitzt am Computer im Waschsalon in Essen Zwei Jungs sitzen über einem Lego Roboter Fünfs Jungs sind von hinten zu sehen während sie ein Fußballtor tragen. Eine Chemilaborantin bei der Titration (quantitative Analysemethode) Hebammenpraxis Zwei Jungs harken im Beet mit einer Harke Drei Mädchen rudern auf dem See

Wer kann einen Antrag einreichen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen und Vereine sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz im Ruhrgebiet.

Um das Potenzial gemeinnütziger Initiativen im Ruhrgebiet voll auszuschöpfen, werden besonders auch Einrichtungen zu einem Antrag ermuntert, die bisher noch keine Förderung von der Krupp-Stiftung erhalten haben. Für sie sind bis zu 50 % der zu fördernden Projekte vorgesehen.

Pro Ausschreibungsrunde kann je Institution nur ein Antrag eingereicht werden. Hochschulen können pro Institut, Wohlfahrtsverbände je Mitgliedsorganisation bzw. Kreis-/Ortsverband einen Antrag stellen.

Kooperationsprojekte zwischen mehreren antragsberechtigten Einrichtungen sind ausdrücklich erwünscht.

Was kann beantragt werden?

Je Projekt kann eine Förderung zwischen 1.000 und 20.000 Euro beantragt werden, im Falle von Kooperationsprojekten bis zu 30.000 Euro. Dabei kann es sich um eine Voll- oder Teilfinanzierung des Vorhabens handeln. Die Stiftung befürwortet Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen. Sie erwartet eine angemessene Eigenleistung der antragstellenden Einrichtungen in Form einer finanziellen Beteiligung oder ehrenamtlicher Arbeitsstunden.

Förderfähig sind alle Aufwände, die zur Durchführung des Projekts notwendig sind (Personal- und Sachmittel).

Wie kann man einen Förderantrag einreichen?

Anträge können in zwei Ausschreibungsrunden eingereicht werden.

Ausschreibungsrunde I: Mitte September bis 5. Dezember 2025
Die Information zum Ergebnis des Auswahlverfahrens erfolgt im März 2026.

Ausschreibungsrunde II: Mitte Juni bis 18. September 2026
Die Information zum Ergebnis des Auswahlverfahrens erfolgt im Dezember 2026.

Auswahlentscheidungen werden nicht begründet. Einrichtungen, deren Antrag in der ersten Ausschreibungsrunde abgelehnt wurde, können in der zweiten Runde nur Anträge für ein anderes Projekt einreichen.

Eine Antragstellung ist nur über das Online-Bewerbungsportal der Krupp-Stiftung möglich. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Ihr Vorhaben den allgemeinen Ausschreibungskriterien entspricht. Es können nur vollständige Antragsunterlagen berücksichtigt werden.

FAQ

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens:

Online-Bewerbungsportal

Für das Förderprogramm erfolgt die Bewerbung ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal der Krupp-Stiftung.

Kontakt

Maren Isabel Fritz
Krupp-Stiftung
Hügel 15
45133 Essen
Telefon: +49 (0)201 1884808