Jahresprogramm 2024
Aktuelles „150 Projekte für das Ruhrgebiet“ geht in die zweite Runde: Krupp-Stiftung nimmt neue Förderanträge ab 1. Juli bis zum 30. September entgegen
150 Projekte für das Ruhrgebiet | © Peter Gwiazda/Krupp-Stiftung

„150 Projekte für das Ruhrgebiet“ geht in die zweite Runde: Krupp-Stiftung nimmt neue Förderanträge ab 1. Juli bis zum 30. September entgegen

Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung feiert 2023 das 150-jährige Bestehen der Villa Hügel und des umliegenden Parks in Essen. Um ihre enge Verbundenheit mit der Stadt Essen, dem Ruhrgebiet und seiner Bevölkerung zum Ausdruck zu bringen, schrieb die Krupp-Stiftung aus Anlass des Jubiläums das mit bis zu 1,5 Millionen Euro dotierte Förderprogramm „150 Jahre Villa Hügel – 150 Projekte für das Ruhrgebiet“ aus. Die erste von insgesamt zwei Bewerbungsphasen lief bereits sehr erfolgreich: Bis zum 30. April wurden 146 Projektanträge eingereicht. Davon haben 48 Projekte die Jury überzeugt und werden nun mit insgesamt rund 690.000 € gefördert. Im Rahmen der nun beginnenden zweiten Bewerbungsphase können neue Projekte ab dem 1. Juli bis zum 30. September in drei Förderschwerpunkten eingereicht werden.

Im Rahmen des Schwerpunktes „Anfangen im Kleinen“ unterstützt die Stiftung Projekte für Kinder und Jugendliche, die Chancengleichheit fördern und jungen Menschen eine Starthilfe geben. Unter dem Schwerpunkt „Weitermachen in Schwierigkeiten“ werden Projekte gesucht, die dazu beitragen, nach­haltiges Handeln in den Bereichen Gesundheit, Sport, Wissenschaft, Kultur und Bildung zu stärken. Der dritte Förderschwerpunkt, „Streben zum Großen“, richtet sich an bildende Künstler*innen, Schriftsteller*innen, Musiker*innen und Wissenschaftler*innen, die „Großes“ vorhaben und für ihr Streben Freiräume benötigen.

Gefördert werden die einzelnen Projekte mit einer Summe zwischen 500 Euro und maximal 25.000 Euro.

Bewerbungshinweis: Förderanträge können ab sofort bis zum 30. September 2023 ausschließlich online eingereicht werden. Bereits in der ersten Bewerbungsphase abgelehnte Projektanträge können nicht erneut eingereicht werden, auch nicht in überarbeiteter Form.