Jahresprogramm 2024

Krupp-Stiftung

Die gemeinnützige Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ist das Vermächtnis von Dr.-Ing. E. h. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, dem letzten persönlichen Inhaber der Firma Fried. Krupp. Testamentarisch legte er fest, „die Firma über eine Stiftung, die Ausdruck der dem Gemeinwohl verpflichteten Tradition des Hauses Krupp sein soll, in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln“. Mit seinem Tod am 30. Juli 1967 ging sein gesamtes Vermögen auf die von ihm errichtete Stiftung über, die ihre Tätigkeit am 1. Januar 1968 aufnahm. Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung verwendet die ihr aus ihrer Unternehmensbeteiligung zufließenden Erträge ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke. Die Stiftung ist politisch und konfessionell unabhängig.

Aktuelles

Die Fördertätigkeit

Die Stiftung ist bestrebt, durch die Fördertätigkeit in ihren fünf Satzungsbereichen neue Entwicklungen anzuregen sowie zu Kreativität und Engagement zu ermutigen.

Die Stiftung setzt gezielt Akzente in der Wissenschafts- und Hochschulentwicklung, sie möchte Chancengleichheit ermöglichen, zur Völkerverständigung beitragen und die Ausbildung der jungen Generation verbessern. Das breit gefächerte Förderspektrum der Stiftung wird dabei vor allem in eigeninitiierten Programmen und Schwerpunkten umgesetzt, die regelmäßig ausgeschrieben werden.

Stiftungseigene Institutionen und Partner

Mit der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung sind zahlreiche Institutionen verbunden: Dabei gibt es unterschiedliche Konstellationen wie die Trägerschaft, Beteiligung, langjährige Partnerschaft oder auch eine historische Verbundenheit. Ob als Eigentümerin des Historischen Archivs Krupp, der Villa Hügel mit dem Hügelpark, des Alfried Krupp Krankenhauses und der Segelyacht Germania VI, als Anteilseignerin der thyssenkrupp AG oder Mit-Initiatorin und Förderin des Alfried Krupp Wissenschaftskollegs in Greifwald – die Krupp-Stiftung ist eine verlässliche Partnerin und fühlt sich einem gesellschaftlichen Auftrag verpflichtet: in medizinischer, kultureller, bildungspolitischer, wissenschaftlicher oder sportlicher Hinsicht.